Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nach einer Trennung/Scheidung nicht gelingt, Regelungen zu treffen oder einzuhalten, die im Interesse des Kindes liegen. Durch die Beratung haben Eltern die Möglichkeit, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, die zum Wohlergehen des Kindes beitragen.

Ich wurde vom Bundesministerium für Familie und Jugend als Beraterin nach § 107 Abs. 3 Z 1 AussStrG anerkannt und bin daher berechtigt, gerichtlich angeordnete Beratungen durchzuführen.

Primäres Ziel der Beratung ist die Sicherung des Kindeswohls.

 

In der Beratung geht es vor allem darum, Eltern dabei zu unterstützen,

  • den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten und Verhaltensweisen zu entwickeln, die Kindern helfen, die Trennung möglichst gut zu bewältigen
  • Verhaltens- und Reaktionsweisen ihrer Kinder besser zu verstehen lernen
  • neue Formen zu finden, wie sie in ihrer Rolle als Eltern in Bezug auf ihre Kinder besser zusammenarbeiten können
  • ihre Erziehungskompetenz zu stärken und sie im Umgang mit Konflikten im familiären Alltag zu beraten

 

Sofern das Gericht die Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung angeordnet hat, ist es wichtig, zu Beginn der Beratung die gemeinsamen Arbeitsschwerpunkte festzulegen. Dies geschieht im Rahmen der gerichtlichen Vorgabe bzw. des Beschlusses.

Im Beschluss sind die formalen Rahmenbedingungen für die Beratung festgelegt und er enthält die Ziele und Themen, an denen gearbeitet werden soll. Deshalb bitte ich Sie, den gerichtlichen Beschluss beim ersten Kontakt mitzubringen.

Die Beratung ist vertraulich und es werden von mir keine Inhalte aus dem Beratungsprozess an das Gericht weitergegeben.

Ich bestätige den Beginn und den Abschluss der Beratung jeweils anhand eines vorgegebenen Formulars. Diese müssen Sie dem Gericht vorlegen.

Im Falle eines Abbruchs der Beratung durch einen oder beide Elternteile, muss ich, anhand eines speziell dafür vorgegebenen Formulars, ohne Angabe von Gründen, das Gericht informieren.

 

Im Falle, dass meine Einschätzung ergibt, dass die Beratung nicht durchführbar ist und von meiner Seite abgebrochen wird, leite ich diese Information, ohne Angaben von Gründen, mittels vorgegebenen Formulars, an das Gericht weiter.

Meine Aufgabe besteht ausschließlich in der Familien,- Eltern- und Erziehungsberatung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern, möglichst förderliche Entwicklungsbedingungen bereit zu stellen. Als Beraterin übernehme ich keine Kontrollfunktion, ich gebe keine Einschätzungen über Sie oder sonstige Empfehlungen an das Gericht oder an andere Personen und hole auch keine Informationen ein.

Sollte von meiner Seite her der Eindruck entstehen, dass zur Unterstützung des Kindes weitere Maßnahmen, wie z. B. psychotherapeutische oder ärztliche Betreuung, angebracht wären, kläre ich Sie in der Beratung über Ihren Handlungsbedarf auf.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen zum Abschluss eine schriftliche Zusammenfassung über die Ergebnisse aus dem  Beratungsprozess, sowie über eventuell offen gebliebene Themen zur Verfügung.

Kosten für eine gemeinsame Beratungseinheit: € 110,- (50 min)

für Einzelgespräche: € 90,- (50 min)

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie mit mir einen Termin vereinbaren möchten.