Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung
nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG — gerichtlich angeordnete Beratung
Eine Trennung oder Scheidung ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation. Die Beratung nach § 107 bietet Ihnen als Eltern einen geschützten Rahmen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die zum Wohlergehen Ihrer Kinder beitragen.
Ich wurde vom zuständigen Bundesministerium als Beraterin nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anerkannt und bin daher berechtigt, gerichtlich angeordnete Beratungen durchzuführen.
Das primäre Ziel unserer Arbeit ist dabei stets die Sicherung des Kindeswohls.

Wie ich Sie in der Beratung unterstütze
In der Beratung geht es darum, wie Sie Ihre Elternschaft trotz Trennung oder Scheidung bestmöglich gestalten können. Ich unterstütze Sie dabei:
- Den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte Ihrer Kinder zu richten und Verhaltensweisen zu entwickeln, die ihnen helfen, die Trennung oder Scheidung gut zu bewältigen.
- Die Verhaltens- und Reaktionsweisen Ihrer Kinder besser zu verstehen.
- Neue Formen der Zusammenarbeit in Ihrer gemeinsamen Rolle als Eltern zu finden.
- Ihre Erziehungskompetenz zu stärken und einen besseren Umgang mit Konflikten im familiären Alltag zu erlernen.
- Ihren Kindern möglichst förderliche Entwicklungsbedingungen bereitzustellen.
Ablauf der Beratung
- Gerichtlicher Beschluss: Bitte bringen Sie den gerichtlichen Beschluss unbedingt zu unserem ersten Termin mit.
Der Beschluss enthält die formalen Rahmenbedingungen, Ziele und Themen, an denen gearbeitet werden soll und ist somit die Basis für unsere gemeinsame Arbeit. - Bestätigungen für das Gericht: Sie erhalten von mir eine schriftliche Bestätigung über den Beginn der Beratung und die darauffolgenden Beratungseinheiten.
Diese Bestätigungen müssen Sie dem Gericht selbst vorlegen. - Zusammenfassung: Auf Wunsch stelle ich Ihnen zum Abschluss eine schriftliche Zusammenfassung über die Ergebnisse aus dem Beratungsprozess, sowie über eventuell offen gebliebene Themen zur Verfügung.
- Weitere Maßnahmen: Sollte aus meiner Sicht der Eindruck entstehen, dass zur Unterstützung eines Kindes weitere Maßnahmen, wie z. B. psychotherapeutische oder ärztliche Betreuung, angebracht wären, kläre ich Sie in der Beratung über Ihren Handlungsbedarf auf.
- Im Falle eines Abbruchs: Sollte die Beratung durch einen oder beide Elternteile abgebrochen werden, bin ich verpflichtet, das Gericht schriftlich zu informieren, jedoch ohne Angabe von Gründen. Gleiches gilt, falls ich zu der Einschätzung gelange, dass die Beratung nicht durchführbar ist und von meiner Seite beendet wird.
Transparenz & Vertrauen
Transparenz und Vertrauen sind die Basis unserer Zusammenarbeit. Daher ist es mir wichtig, folgende Rahmenbedingungen klar zu definieren:
- Strikte Vertraulichkeit: Die Beratung ist absolut vertraulich. Es werden von mir keine inhaltlichen Details aus dem Beratungsprozess an das Gericht weitergegeben.
- Keine Kontrollfunktion: Meine Aufgabe besteht ausschließlich in der Beratung. Ich übernehme keine Kontrollfunktion, gebe keine Einschätzungen über Sie ab, spreche keine Empfehlungen an das Gericht oder andere Personen aus und hole auch keine Informationen von Dritten ein.
Preise
- Einzelberatung: € 90,- (50 min)
- Preis für eine gemeinsame Beratungseinheit: € 110,- (50 min)
Hinweis zur Vertraulichkeit: Als Beraterin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin bei mir buchen?
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